Jedes EURO-Mitglied kann einmal jährlich eine zusätzliche 2-Euro-Gedenkmünze herausgeben. Diese Münzen haben die gleiche gemeinsame Seite wie die normalen 2-Euro-Münzen. Der Unterschied besteht in der besonderen Gestaltung der nationalen Seite.
Sie gelten im gesamten Euro-Währungsgebiet als gesetzliches Zahlungsmittel.